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         Anhang 2

      Munition

5,6 mm Gewehrpatrone 90

1 Die 5,6 mm Gw Pat 90 setzt sich zusammen aus Geschoss, Treibladung und Hülse. Das Geschoss besteht aus einem Bleikern, der von einem Stahlmantel umfasst wird. Die Treibladung besteht aus rauchschwachem Pulver. Die Hülse ist aus Messing; im Hülsenboden ist eine Zündkapsel eingesetzt.

2 Gewichte:

Patrone                            12.7 g
bestehend aus:

Geschoss                              4,1 g

Hülse und Treibladung         8,6 g

 

            Verpackungen

Die 5,6 mm Gewehrpatrone 90 wird in einer:

a.        Kleinverpackung zu 50 Patronen (5 Ladestreifen) und

b.        Grossverpackung zu 1000 Patronen (20 Kleinverpackungen)

       geliefert.

        Auzüge aus der Schiessordnung VBS:        

Art. 60 Abgabe von Munition

Die Abgabe erfolgt nur an Schützen, welche die vorgeschriebenen Programme schiessen.

Art. 63 Verwendung von Munition

1 Für das Schiesswesen ausser Dienst bezogene Munition darf nur auf den bewilligten Schiessanlagen oder Schiessgeländen verwendet werden.

2 Die Verwendung von Leuchtspur- und Markiermunition im Schiesswesen ausser Dienst ist verboten.

3 Der Handel mit Ordonnanzmunition im Schiesswesen ausser Dienst ist verboten.

Art. 64 Weitergabe an Dritte

1 Die Weitergabe von Munition an fremde Einzelschützen, nicht anerkannte Schiessvereine, Organisationen und an militärische Einheiten ist verboten.

 

 
                                         
                                                                                                                                                                                                 Stand: 17.04.2017